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XAVIER NAIDOO DARF ALS ANTISEMIT BEZEICHNET WERDEN
2017 hat eine Rednerin einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger“ gehalten und den umstrittenen Sänger Xavier Naidoo als „Antisemit“ eingestuft. Diese Äußerungen wurde ihr zu Unrecht verboten!
Eine Verfassungsbeschwerde der Frau hatte jetzt Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilt. Denn: Diese Einstufung ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Somit darf der 50-Jährige „Antisemit“ genannt werden.