Das Urteil ist gefallen. Trotz größter Bemühungen: Dr. Rick & Dr. Nick kassieren Klatsche vom BGH.
Verbot vom höchsten Gericht und ein deutliches Zeichen an die Beauty-Branche: Die beliebten Insta-Docs Dr. Rick & Dr. Nick dürfen künftig nicht mehr mit Vorher-Nachher-Fotos für ihre ästhetischen Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof hat nun ein Grundsatzurteil gefällt – und das hat es in sich.
Insta-Stars Dr. Rick & Dr. Nick unter Druck
Mit ihren Videos und stylisch inszenierten Behandlungen haben sich Dr. Rick (Henrik Heüveldop) und Dr. Nick (Dominik Bettray) eine riesige Online-Community aufgebaut – über 200.000 Follower feiern ihre Lippen-Boosts, Kinn-Contouring und Beauty-Reels auf Instagram. Doch genau diese Inszenierung ist ihnen nun zum Verhängnis geworden. Die Verbraucherzentrale NRW hatte die beiden Beauty-Docs bzw. ihre Klinik „Aesthetify“ wegen der Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern bei Hyaluron-Unterspritzungen, etwa an Nase oder Kinn verklagt. Diese Darstellung sei rechtswidrig, so der Vorwurf, denn sie verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Hyaluron – riskant oder Routine?
Kern des Streits war die Frage, ob Eingriffe mit Hyaluron wirklich so harmlos seien, wie sie in sozialen Netzwerken erscheinen. Die Ärzte selbst argumentierten: Ihre Behandlungen seien minimalinvasiv, risikoarm und vergleichbar mit dem Stechen eines Piercings. Sie nutzten lediglich eine Kanüle und kein Skalpell. Doch das überzeugte die Gerichte offenbar nicht. Nach dem Oberlandesgericht Hamm hat nun auch der Bundesgerichtshof klar Stellung bezogen: Auch das Unterspritzen mit Hyaluron zählt als operativ-plastischer Eingriff und für solche Eingriffe ist Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos untersagt. Für Beauty-Kliniken wie Aesthetify ist das ein herber Dämpfer. Denn gerade auf Instagram lebt der Content vom direkten Vergleich: vorher unscheinbar, nachher makellos. Genau das darf in diesem Kontext online von Dr. Rick & Dr. Nick jetzt nicht mehr gezeigt werden.
Ist der Content von Dr. Rich & Dr. Nick Werbung oder Information?
Besonders brisant: Die Insta-Docs sahen ihre Postings nicht als Werbung, sondern als „sachliche Information“. Doch der BGH ließ auch dieses Argument nicht gelten. Wer ästhetische Eingriffe bebildert, beeinflusse potenzielle Patienten emotional und genau davor solle das Gesetz schützen. Der Sinn dahinter: Menschen sollen sich nicht durch idealisierte Bilder zu risikobehafteten, medizinisch nicht notwendigen Behandlungen verleiten lassen. Auch wenn ein kurzer Scroll durch den Feed harmlos wirkt – Eingriffe bleiben Eingriffe.
